Der Zugtruppführer (ZTrFü) ist für die Einsatzbereitschaft und Ausbildung seines Zugtrupps verantwortlich.

  • Er ist dem ZFü gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft seines Zugtrupps verantwortlich.
  • sorgt für die Ausbildung der Helfer seines Zugtrupps entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er insbesondere:
  • den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt,
  • die Ausbildung durchführt oder überwacht,
  • hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft seines Zugtrupps jederzeit sicherzustellen.Schäden und Verluste hat er zu melden.
  • ist verantwortlich die Durchführung der seiner Teileinheit übertragenen Einsatzaufgaben, indem er insbesondere:
  • die Alarmierung seines Zuges gemäß Alarmordnung sicherstellt,
  • die Einsatzbereitschaft des Zuges feststellt und meldet,
  • ihm zugewiesenen Einsatzraum seine Einheit fachgerecht einsetzt,
  • Verbindung zur Einsatzleitung zu anderen Organisationen und zu THW-Einheiten aufnimmt,
  • die Logistik für die eigene Einheit und für beigestellte Einheiten regelt.