Bianca Böhme

Der / Die Ortsjugendbeauftragte ist für die Jugendarbeit des Ortsverbandes zuständig.

Er  / Sie ist verpflichtet, die Junghelfer in allen Angelegenheiten zu betreuen und unter besonderer Rücksichtname der Unfallverhütungsvorschrift entsprechend den Aufgaben des THW auszubilden. Sie werden hierbei durch Helfer des Ortsverbandes unterstützt.

Unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen sind das Interesse und die Fähigkeiten des einzelnen Junghelfers zu fördern - dabei müssen die Ortsjugendbeauftragten immer als "gutes" Vorbild agieren.